Hausordnung & Hygienekonzept

  • Eine Buchung einer Trainingszeit sowie die Vorlage eines 3G-Nachweises sind nicht mehr erforderlich.
  • Wir empfehlen Schülerinnen und Schülern direkt nach dem Unterricht zu trainieren, sodass externe Mitglieder ihr Training später beginnen und so die Anzahl der Kontakte reduzieren können.
  • Für jedes Training ist ein Check-In am iPad im Studio erforderlich.
  • Der Zutritt ist untersagt, wenn Krankheitssymptome vorliegen (auch bei sehr leichten Symptomen, wie Halskratzen).
  • Verwende immer ein Handtuch, das eine möglichst große Fläche bedeckt (Schonung der Polster und Hygiene).
  • Das Essen und Kaugummikauen ist in den Clubräumen nicht gestattet. 
  • Desinfiziere ein Gerät sofort nach Verwendung.
  • Im Fitnessstudio dürfen nur saubere Turnschuhe und geeignete Sportkleidung (z.B. KEINE Jeans) getragen werden.
  • Die Türen sanitärer Anlagen sind möglichst offen zu halten, wenn diese nicht in Anspruch genommen werden
  • Wasche und desinfiziere deine Hände vor Betreten des Fitnessstudios.
  • Bei Nicht-Beachtung der Regelungen kann ein Studioverweis erfolgen!
  • Halte möglichst immer einen Mindestabstand von 1,5 m ein (auch in den Umkleiden).
  • Wir empfehlen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
  • Regelmäßiges Lüften durch das Team des B&G Gesundheitsclubs (Lüftungsanlagen sind aktiv und führen Frischluft zu).
  • Das Training ist im Allgemeinen nur unter Aufsicht erlaubt.
  • Ein unbeaufsichtigtes Training außerhalb der Öffnungszeiten ist Schülerinnen und Schülern nur erlaubt, wenn sie Mitglied des Teams „B&G - Zutritt während der Schulzeit“ sind. Begleitungen, die kein Mitglied dieses Teams sind, sind nicht zulässig. 
  • Bei vorsätzlich und grob fahrlässigen Personen- und Sachschäden trägt der Verantwortliche die entstehenden Kosten. Dies gilt sowohl für Fremd- als auch für Eigenschäden.
  • Schäden sind der Studioleitung unverzüglich mitzuteilen.
  • Im B&G-Club ist auf eine angenehme Trainingsatmosphäre zu achten, was eine angemessene Musiklautstärke notwendig macht.
  • Die Schule übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden. 
  • Bei Erstbenutzung der Trainingsgeräte ist vorher eine Einweisung durch einen der Instruktoren erforderlich. 
  • Wir bitten darum, dass Trainierende uns einen positiven COVID-19 Befund (Selbsttest oder PCR-Test) melden, wenn während eines möglichen Infektionszeitraums bei uns trainiert wurde.